Qualifikation
Für Patienten ist es sehr schwierig zu entscheiden, welcher Behandler die geeignete Qualifikation besitzt, wenn es um chirurgische Eingriffe wie zum Beispiel Implantate geht. Während des Studiums werden zwar die theoretischen Grundlagen von den Universitäten vermittelt, aber um dem enormen Fortschritt gerade in der Implantologie gerecht zu werden bedarf es einer sehr intensiven sowohl wissenschaftlichen als auch praktisch-chirurgischen Ausbildung.
Die Bezeichnung „Oralchirurg“ kann ein Zahnarzt erst dann erwerben, wenn er eine vierjährige Facharztausbildung im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie absolviert hat. Die Weiterbildung erfolgt in einer mund-, kiefer-, und gesichtschirurgischen Abteilung eines Krankenhauses oder in einer zur Weiterbildung berechtigten Klinik. Im Laufe dieser Weiterbildungszeit muss ein gewisser Leistungskatalog bestehend aus ganz unterschiedlichen Operationen wie zum Beispiel Zystenentfernungen, Weisheitszahnentfernungen, Kieferbruchversorgungen oder Implantationen erfüllt werden. Sie ist erst im Anschluss an das Studium und die Approbation möglich und schließt mit der Facharztprüfung durch die zuständige Landeszahnärztekammer ab.
Im November 2014 hat Dr. Jens C. Rathje die Ermächtigung zur Weiterbildung Oralchirurgie von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein erhalten. Somit ist unsere Praxis Weiterbildungspraxis für angehende Oralchirurgen.
Einen zertifizierten Tätigkeitsschwerpunkt bekommt ein Zahnarzt meist durch eine Fachgesellschaft verliehen. Die größte europäische Fachgesellschaft für Implantologie ist die Deutsche Gesellschaft für Implantologie www.dgi-ev.de, welche ständiges Mitglied der Konsensuskoferenz Implantologie ist. Voraussetzung ist eine zweijährige berufsbegleitende intensive Fortbildungszeit, die durch eine bestandene Abschlussprüfung beendet wird. Erfüllt darüber hinaus der Zahnarzt noch die Mindestanforderung von 200 gesetzten Implantaten, so kann er einen „Tätigkeitschwerpunkt Implantologie“ beantragen. Zur Aufrechterhaltung dieser Qualifikation ist im Sinne der Qualitätssicherung die regelmäßige nachgewiesene Teilnahme an implantologischen Fortbildungen erforderlich.